Kircheneintritt – wie?
Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, sich aber Gedanken über einen Wiedereintritt machen, wenden sie sich vertrauensvoll an einen Kirchenvorsteher oder an das Pfarramt. Sie können mit einer einfachen schriftlichen Erklärung wieder in die Kirche eintreten.
Keine Angst!
Es erwartet Sie keine Glaubensprüfung. Sie müssen sich auch nicht rechtfertigen. Vielleicht haben Sie aber Fragen über den Glauben, die Bibel, die Kirche, etc. Wir hören Ihnen gerne zu und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Antworten. Ihre Wiederaufnahme wird ohne weiteres Ritual geschehen. Auf Wunsch werden Sie gerne namentlich in einem Gottesdienst willkommen geheissen.
Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche ist kostenlos. Als Mitglied der Kirche werden Sie Kirchensteuer zahlen, die zusammen mit der Gemeindesteuer von der politischen Gemeinde eingezogen wird.
Was bietet unsere Kirchgemeinde?
Über das vielfältige Angebot unserer Kirchgemeinde informiert Sie unsere Website und die letzte Seite des Kirchenboten.
Übertreten in die evangelische Kirche – wie?
Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten? Wenden Sie sich einfach an den Pfarrer.
Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt.